Beitragsordnung

Beitragsordnung des KFC Leipzig e.V. gültig ab 01.01.2018 (PDF)

1. Erhebung von Mitgliedsbeiträgen

Gemäß § 7 der Satzung erhebt der KFC Leipzig e.V. Beiträge von seinen Mitgliedern. Diese Einnahmen dienen der Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke, insbesondere also
– der allgemeinen Verwaltung sowie der Sicherung des Trainings – und Wettkampfbetriebs
– der Sportstättennutzung.
– der Sportversicherung,
– der Beitragszahlung an den Stadtsportbund und Landessportbund Sachsen
Ein Anspruch des Mitglieds auf Deckung von sonstigen Kosten aus dem Mitgliedsbeitrag, z.B. für Sportbekleidung, Teilnahme an Lehrgängen, Wettkämpfen etc. besteht nicht.

2. Aufnahmegebühr

Für jedes neu aufzunehmende Vereinsmitglied wird eine Aufnahmegebühr erhoben:
a) für Vereinsmitglieder bis zum 18. Lebensjahr 15,00 €
b) für Vereinsmitglieder ab Vollendung des 18. Lebensjahres 30,00 €

3.Beitragspflicht, Höhe der Beiträge, Saunanutzung, Nachweise für Ermäßigungen

3.1.
Beitragspflichtig sind alle Vereinsmitglieder.

3.2
Der Mitgliedsbeitrag wird wie folgt erhoben Monat | Halbjahr | Jahr
a) Vollzahler, also ordentliche Mitglieder ab vollendetem 18.Lebensjahr 20,00 € | 120,00 € | 240,00 €
b) Kinder und Schüler bis zum 18.Lebensjahr 10,00 € | 60,00 € | 120,00 €
c) ermäßigter Beitrag für Auszubildende, Studenten, BFD u.ä., Arbeitssuchende und Rentner 15,00 € | 90,00 € | 180,00 €
d) Fördermitglieder 5,00 € | 30,00 € | 60,00 €

3.3.
Nicht mit umfasst vom jeweiligen Mitgliedsbeitrag (s. Ziffer 3.2.) ist die Nutzung der Sauna. Für die Saunanutzung wird allgemein ein gesonderter Beitrag erhoben in Höhe von 25,00 € 50,00 €
Dieser ist jeweils im Voraus für das jeweilige Halbjahr des Jahres (Kalenderjahr) oder das Gesamtjahr (Kalenderjahr) zu entrichten.
Der Beitrag für die Nutzung der Sauna ist nur von den Vereinsmitgliedern zu zahlen, welche die Sauna nutzen wollen.

3.4.
Das Vereinsmitglied, welches einen ermäßigten Beitrag für sich in Anspruch nehmen möchte, hat den jeweils dafür entsprechenden Nachweis unaufgefordert und rechtzeitig gegenüber dem Verein zu führen. Eine rückwirkende Gewährung eines ermäßigten Beitrages erfolgt nicht.

4. Zahlungsfristen und möglicher Rabatt

Die Mitgliedsbeiträge sind halbjährlich (Kalenderjahr) oder jährlich (Kalenderjahr) im Voraus zu entrichten.
In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand der monatlichen Zahlung des Beitrages zustimmen. Dies gegebenenfalls zeitlich befristet und/oder unter Auflagen.
Der entsprechende Mitgliedsbeitrag ist vom Vereinsmitglied für das I. Halbjahr oder als Jahresbeitrag bis zum 30.01. des laufenden Kalenderjahres und für das II. Halbjahr bis zum 31.07. des laufenden Kalenderjahres zu entrichten.
Bei Zahlung des Jahresbetrages zum 30.01. des jeweiligen Kalenderjahres wird einen Rabatt auf diesen Beitrag in Höhe von 10% gewährt, soweit die jeweilige Zahlung vollständig und fristgerecht beim Verein eingeht.
Ein Rabatt für den gesonderten Beitrag für die Sauna-Nutzung wird nicht gewährt.

5. Zahlungsweise

Die Beitragszahlung erfolgt grundsätzlich unbar durch Einzahlung (Lastschrift oder Überweisung) auf das dafür vorgesehene Konto des Vereins.
Soweit dem vereinbarten Lastschrifteinzugsverfahren durch das Vereinsmitglied gegenüber dem Kreditinstitut widersprochen wird ohne vorherige Stornierung des erteilten Auftrages gegenüber dem Verein, und/oder erfolgt eine Rückbelastung seitens des Kreditinstitutes gegenüber dem Verein mangels Deckung oder fehlerhafter Angaben u.Ä., so sind die dem Verein in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten, wie z.B. Bankgebühren, Verwaltungskosten u .ä., vom Vereinsmitglied dem Verein zu erstatten.
Sofern in begründeten Ausnahmefällen das Vereinsmitglied seinen Mitgliedsbeitrag bar entrichtet, ist der Verein aufgrund des höheren Verwaltungsaufwandes berechtigt eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5% des jeweiligen Zahlbetrages vom Vereinsmitglied zu verlangen.

6. Zahlungsverzug/Mahngebühren

Soweit aufgrund von Zahlungsverzug des Vereinsmitglieds Mahnungen durch den Verein erforderlich werden, erhebt der Verein für jede Mahnung Mahnkosten in Höhe von 3,00 €.

7. Ende der Beitragszahlungspflicht

Die Pflicht zur Beitragszahlung endet mit dem Ausscheiden des Vereinsmitglieds entsprechend den Regelungen nach der Satzung des Vereins.

8. Leipzig-Pass bzw. Familien-Pass der Stadt Leipzig

Vereinsmitglieder, die Inhaber eines gültigen Leipzig-Pass bzw. Familien-Pass der Stadt Leipzig sind und diesen rechtzeitig und unaufgefordert dem Verein vorlegen, haben Anspruch auf eine Ermäßigung der Aufnahmegebühr.

9. Inkrafttreten

Die Beitragsordnung gilt ab dem 01.01.2018 für alle Mitglieder und alle Mitgliedsbeiträge.