Wiederaufnahme des vollständigen Trainingsbetriebes

Nach wochenlangem Trainingsverbot können die Erwachsenen nun endlich aufatmen: mit der neuen Corona-Verordnung ist eine Rückkehr zum vollständigen Trainingsbetrieb wieder möglich. Während die Jungen und Mädchen bis 16 Jahre glücklicherweise durchgehend trainieren konnten, war es den Älteren bis dato verwehrt geblieben.

Generell gilt: Kinder bis 18 Jahre können unter der 3G-Regelung teilnehmen. Ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis muss vorgelegt werden.
Für die Teilnahme am Training ab 19 Jahre gilt 2G-Plus, d.h.: es muss ein Impf- oder Genesenennachweises UND ein zusätzlicher Testnachweis vorgezeigt werden. Dieser zusätzliche Testnachweis kann ausnahmsweise in folgenden Fällen entfallen:
– es besteht der Nachweis einer Auffrischungsimpfung (sog. Booster-Impfung)
– bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres oder sofern diese noch nicht eingeschult wurden
– bei Schüler*Innen, die der Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen
– es besteht aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission
– es besteht der Nachweis über die Erst- und Zweitimpfung sowie ein Genesenennachweis, welcher nicht älter als 6 Monate ist
– es besteht ein Nachweis über die Erst- und Zweitimpfung, welcher nicht jünger als 14 Tage und nicht älter als 3 Monate ist.

Sofern ihr euch unsicher über eine mögliche Teilnahme seid oder Fragen zu den Regeln bestehen, könnt ihr euch bei den zuständigen Trainern oder in der Geschäftsstelle melden.

Wir freuen uns auf eure (Wieder-)Teilnahme am Trainingsbetrieb!!!